KFV – Gewässerwarte: Gefahr bei Fischen aus der Ammer
November 2009
Sehr geehrte Mitglieder und Gastfischer, nachfolgend eine
Mitteilung des Veterinäramtes des Landratsamts Tübingen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bewirtschafter eines Teilabschnittes der Ammer möchten
wir sie darüber informieren, dass bei zwei von uns untersuchten
Bachforellen erhöhte Werte von dioxinähnlichem PCB
festgestellt wurden. Da in diesen beiden Fällen sogenannte
Grenzwerte für diese Stoffe in Lebensmitteln überschritten
sind, ist ein in Verkehr bringen, das heißt, die Abgabe
(entgeltlich oder unentgeltlich) an andere nicht erlaubt. Eine
Gesundheitsschädigung kann nicht ausgeschlossen werden.
Dies ist eine Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation.
Wir bitten dies auch beim Eigenverzehr zu beachten und
möchten sie begleitend darauf hinweisen, dass eine Abgabe
von Fischen aus der Ammer an Andere, auch bei öffentlichen
Veranstaltungen, vorläufig verboten ist. Zur Absicherung der
bisherigen Ergebnisse beabsichtigen wir weitere Fische
untersuchen zu lassen.
Aus den Daten der Höchstgehalte dioxinähnlicher PCB und
auf Grundlage der gesundheitlichen Bewertung des Bundesamtes
für Risikobewertung kann für den Eigenverzehr
folgende Verzehrsempfehlung abgeleitet werden: Ein Verzehr
von Fischen aus der Ammer mit einem Frischgewicht
von etwa 200 g pro Person (60 kg Körpergewicht) darf nur ein
bis zwei Mal pro Monat erfolgen. Hierdurch kann davon ausgegangen
werden, dass die empfohlene tägliche Aufnahme
an den genannten Stoffen nicht überschritten wird.